Gemäss den kantonalen Richtlinien (gültig ab 16.8.2021) können wir ohne generelle Maskenpflicht in das Schuljahr starten.
Im Übrigen gelten weiterhin die Vorgaben und Massnahmen des Schutzkonzepts:
Schulbeginn 2. Kindergarten und Primarschule 1.- 6. Klasse:
Montag, 16. August 2021, 09.00 Uhr
Schulbeginn 1. Kindergarten:
Dienstag, 17. August 2020, 13.30 Uhr
Wir freuen uns, dass wir das Schuljahr wieder mit mehr Möglichkeiten für Unternehmungen und Anlässen beginnen dürfen und wünschen allen Schülerinnen und Schülern von Herzen einen guten Start im neuen Schuljahr.
Schulteam Winznau
Information Covid-19 zum Schuljahresbeginn 2021/2022
Richtlinien für die Normalisierungsphase
Da uns das Virus auch in diesem Jahr daran hinderte, einen richtigen Sporttag durchzuführen, entschied sich das Projekt Team für eine «Light-Variante».
Am Dienstag 22. Juni durfte jede Klasse vom Kindergarten bis zur 6. Klasse eine zweiteilige Sportlektion geniessen. In der oberen Halle animierten viele Turngeräte zum Klettern, Balancieren, Herunterspringen. In der unteren Halle standen Posten bereit, bei denen Geschicklichkeit, Teamwork und Konzentration gefragt waren.
Einmal mehr war beeindruckend zu sehen, wie gerne sich Kinder bewegen und wie der Sport auch die Konzentration und das Miteinander fördern kann.
Wir hoffen sehr, dass wir 2022 endlich wieder einen gemeinsamen Sporttag durchführen können!
Wir wünschen schon jetzt schöne und erlebnisreiche Sommerferien!
Für das Projekt Team
Roland Lang
Auszug Text VSA:
"Zum jetzigen Zeitpunkt sind folgende Lockerungsschritte im Schulbereich angemessen:
Weiterhin gelten die Basismassnahmen zum Schutz der Kinder wie
Die Anordnung 9 (im Anhang) tritt auf den 24. Juni 2021 in Kraft und ist bis zu den Schulsommerferien befristet.
Die Allgemeinverfügung für das Tragen von Schutzmasken von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I – mit den bekannten Regelungen – wird am 24. Juni 2021 durch das Departement des Innern ausgestellt und auf SObildung separat publiziert.
Für den Start des neuen Schuljahres folgen die Anordnungen anfangs der letzten Schulferienwoche."
Am vergangenen Montag (14.6.21) machten wir uns bei heissen Sommertemperaturen auf die Reise durch den Oltner Bannwald.
Die Kinder durften bei insgesamt 15 verschiedenen Posten mit all ihren Sinnen spannende Aufgaben lösen. Zum Beispiel liessen sie das Waldxylophon erklingen, balancierten über den Barfussweg, kletterten auf den Hochsitz und noch vieles mehr.
Mit dem Holz, welches die Kinder auf dem Weg gesammelt hatten, machten wir ein grosses Feuer und grillierten Würste und Marshmallows.
Am Nachmittag liessen wir den Ausflug im Stadtpark in Olten mit einer leckeren, wohl verdienten Glace ausklingen.
Die Entspannung der epidemiologischen Lage erlaubt auch in den Schulen moderate Lockerungen. Gemäss Weisungen des Volksschulamts, Kanton Solothurn hier die Wichtigsten Punkte in Kürze:
Zu den Basismassnahmen zum Schutz der Kinder gehören unverändert:
Wichtigeste Lockerungen:
"Mit der Änderung 7 der COVID-19 Richtlinien 2 für den Präsenzunterricht ab 1. Mai 2021 können wir innerhalb der Schutzstufe Cocon+ vorsichtig öffnen, auch wenn die epidemiologische Lage weiterhin fragil bleibt"
Um weiterhin einen möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb zu gewährleisten, erweist es sich als notwendig und erforderlich, die Anordnungen bis 30. April 2021 zu verlängern. Sollte eine Entspannung eintreffen, werden gegebenenfalls frühere Lockerungen an den Schulen ins Auge gefasst (wie Aufhebung Maskenpflicht an Primarstufe, Schulreisen).
- Lockerung der Schutzstufe auf Cocon+
- In Aussicht gestellte Aufhebung der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse ab 22.3.2021
Neuerungen in Kürze
- Verlängerung der bisherigen Massnahmen bis 28. Februar 2021
- Zusätzliche Massnahmen gültig ab 25. Januar 2021:
Anordnung des Volksschulamts Covid-19 Richtlinien vom 21.1.21
‘Aufgrund der Fallentwicklung der britischen Mutationsvariante in Nachbarkantonen – und auch vereinzelt im Kanton Solothurn – ist es angezeigt, proaktiv die Schutzmassnahmen auszudehnen, um das Ziel der Schulen als sicherer Unterrichtsort nicht zu gefährden. Neueste Studien wie «Ciao Corona» zeigen die zunehmende Bedeutung von Kindern bereits ab zehn Jahren bei der Übertragung des SARS-CoV-2-Virus. Dies rechtfertigt, die Maskenpflicht auf Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarschulklasse befristet auszudehnen. Mit dieser Massnahme soll ein Beitrag geleistet werden, den Präsenzunterricht möglichst lange aufrecht zu erhalten sowie den Schutz der Lehrerinnen und Lehrer zu erhöhen’.
Sylvia Zübli
Schulleitung, Schule Winznau
Liebe Eltern
Die Ferien werden vorsorglich bis und mit Mittwoch, 6.1.2021 verlängert, Schulstart ist am Donnerstag, 7.1.2021 geplant.
Bitte melden Sie sich bei der Klassenlehrperson oder via Hotline 062 511 27 57, falls Sie eine Notbetreuung für Montag bis Mittwoch brauchen.
Medienmitteilung Staatskanzlei Kanton Solothurn. Veröffentlicht am 21. Dezember 2020
"Die Entwicklung der epidemiologischen Situation ist aktuell schwer abzuschätzen. Der Bundesrat wird bis 30. Dezember die Lage neu beurteilen und gegebenenfalls neue Entscheide treffen. Damit die Schulen jetzt Planungssicherheit bekommen, werden die Ferien für die Schülerinnen und Schüler bis und mit 6. Januar 2021 verlängert. So wird eine Inkubationszeit ab Silvester berücksichtigt und weitgehend aufgefangen.
Entwicklung während den Festtagen
Die aktuelle Fallentwicklung übersteigt die Belastung unserer Gesundheitseinrichtungen. Während den Festtagen kann mit einer Zunahme von Ansteckungen im Familien- bzw. Freundeskreis und einem Anstieg von Isolations- und Quarantäne-Betroffenen gerechnet werden. Damit die Schule weiterhin ihren sehr hohen Schutzstandard aufrechterhalten kann und auch nicht zu einem potentiellen Transmissionsort wird, beginnt deshalb der Schulunterricht im neuen Kalenderjahr in gewisser Weise in `Quarantäne-Modus`.
Unterricht beginnt am 7. Januar
Die Weihnachtsferien für die Schülerinnen und Schüler der kommunalen Volksschulen und der Sonderschulen werden um drei Tage d.h. bis und mit 6. Januar 2021 verlängert. Für Kinder der Primarstufe ist eine Notbetreuung sicherzustellen. Für Schülerinnen und Schüler der Sek P an den Kantonsschulen gelten die Regelungen der Kantonsschulen."
Anordnung des Volksschulamts. Veröffentlicht am 21. Dezember 2020
"Gestützt auf § 80 des Volksschulgesetztes verlängert das Volksschulamt die Weihnachtsferien für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule um drei Tage"
Frohe Festtage und erholsame Ferien
Sylvia Zübli
Schulleiterin
Das Schutzprinzip «Cocon» definiert die Schulanlage als nicht öffentlich
zugänglicher Raum. Die Schulanlagen stehen ausschliesslich dem Schulbetrieb
der Volksschule zur Verfügung, eine Fremdnutzung der Anlagen sowie der
Zugang Dritter ist ausgeschlossen.
Liebe Eltern
Aufgrund der steigenden COVID-19 Fallzahlen müssen wir die Eisbahnbesuche vom 17.11.20 und 10.12.20 absagen.
Anstelle des Eisbahnbesuchs findet der Unterricht nach Stundenplan statt.
Wir bedauern diesen Entscheid und bitten sie um Verständnis.
Mit herbstlichen Grüssen
Lehrerteam Schule Winznau
Liebe Eltern
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der traditionelle «Räbeliechtliumzug» dieses Jahr auf Grund der steigenden Coronazahlen nicht stattfinden kann!
Wir haben jedoch beschlossen, dass wir mit den Kindern statt eines Räbeliechtlis, eine Laterne basteln werden. Diese können die Kinder am 11. November, am Tag des Heiligen Sankt Martin nach Hause nehmen. Machen Sie doch an diesem oder einem anderen Abend einen Spaziergang und lassen die Laterne durch die Strassen leuchten.
Herzliche Grüsse
Kindergarten-, 1. und 2. Klassenlehrpersonen
Neuerungen in Kürze
Wir wünschen allen an der Schule Beteiligten gute Gesundheit und danken für die Unterstützung zur Eindämmung von Neuansteckungen.
Winznau, 23. Oktober
Schulleitung
Sylvia Zübli
Primarstufe Vorgehen bei Krankheits und Erkältungssymptomen