Gemäss den kantonalen Richtlinien (gültig ab 16.8.2021) können wir ohne generelle Maskenpflicht in das Schuljahr starten.

Im Übrigen gelten weiterhin die Vorgaben und Massnahmen des Schutzkonzepts:

  • - Einhalten der Distanz- und Hygienevorschriften
  • - Kranke Personen (Kinder sowie Erwachsene) bleiben zu Hause
  • - Einhalten der Isolations- und Quarantänevorschriften
  • - Die Schule ist weiterhin ein abgeschlossener Betrieb
  • - Eltern und weitere Personen sind auf Einladung für Anlässe, Gespräche und Veranstaltungen willkommen
  • - Ausserhalb der Unterrichtszeiten kann die Schulanlage für lokale Vereine unter Einhaltung der Schutzauflagen zugänglich gemacht werden.

Schulbeginn 2. Kindergarten und Primarschule 1.- 6. Klasse:
Montag, 16. August 2021, 09.00 Uhr

Schulbeginn 1. Kindergarten:
Dienstag, 17. August 2020, 13.30 Uhr

Wir freuen uns, dass wir das Schuljahr wieder mit mehr Möglichkeiten für Unternehmungen und Anlässen beginnen dürfen und wünschen allen Schülerinnen und Schülern von Herzen einen guten Start im neuen Schuljahr.

Schulteam Winznau

pdfInformation Covid-19 zum Schuljahresbeginn 2021/2022

pdfRichtlinien für die Normalisierungsphase

 

Da uns das Virus auch in diesem Jahr daran hinderte, einen richtigen Sporttag durchzuführen, entschied sich das Projekt Team für eine «Light-Variante».

Am Dienstag 22. Juni durfte jede Klasse vom Kindergarten bis zur 6. Klasse eine zweiteilige Sportlektion geniessen. In der oberen Halle animierten viele Turngeräte zum Klettern, Balancieren, Herunterspringen. In der unteren Halle standen Posten bereit, bei denen Geschicklichkeit, Teamwork und Konzentration gefragt waren.

Einmal mehr war beeindruckend zu sehen, wie gerne sich Kinder bewegen und wie der Sport auch die Konzentration und das Miteinander fördern kann.

Wir hoffen sehr, dass wir 2022 endlich wieder einen gemeinsamen Sporttag durchführen können!

Wir wünschen schon jetzt schöne und erlebnisreiche Sommerferien!

Für das Projekt Team

Roland Lang

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Auszug Text VSA:

"Zum jetzigen Zeitpunkt sind folgende Lockerungsschritte im Schulbereich angemessen:

  • - Aufhebung der Maskentragpflicht für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse der Primarschule;
  • - Aufhebung der Maskentragpflicht für erwachsene Personen auf den Aussenanlagen;
  • - Elternabende sowie Schulaufführungen sind mit Schutzkonzepten möglich mit maximal 1000 Personen sitzend, frei bewegend draussen mit maximal 500 Personen, frei bewegend drinnen mit maximal 250 Personen, innen mit Maske und nach Möglichkeit mit Distanz.

Weiterhin gelten die Basismassnahmen zum Schutz der Kinder wie

  • - Hygiene und Abstand
  • - Masken für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule sowie für Erwachsene in Innenräumen;
  • - Regelmässiges Lüften;
  • - Durchmischung von Klassen vermeiden;
  • - Konsequente Umsetzung von TTIQ (Testen, Tracen, Isolierung, Quarantäne);
  • - Ausbruchsuntersuchungen bei Auftreten von positiv Getesteten;
  • - Freiwillige repetitive Tests an Schulen.

Die Anordnung 9 (im Anhang) tritt auf den 24. Juni 2021 in Kraft und ist bis zu den Schulsommerferien befristet.

Die Allgemeinverfügung für das Tragen von Schutzmasken von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I – mit den bekannten Regelungen – wird am 24. Juni 2021 durch das Departement des Innern ausgestellt und auf SObildung separat publiziert.

Für den Start des neuen Schuljahres folgen die Anordnungen anfangs der letzten Schulferienwoche."

 pdfWeisung Schutzkonzept ab 24. Juni 2021

Am vergangenen Montag (14.6.21) machten wir uns bei heissen Sommertemperaturen auf die Reise durch den Oltner Bannwald.
Die Kinder durften bei insgesamt 15 verschiedenen Posten mit all ihren Sinnen spannende Aufgaben lösen. Zum Beispiel liessen sie das Waldxylophon erklingen, balancierten über den Barfussweg, kletterten auf den Hochsitz und noch vieles mehr.

Mit dem Holz, welches die Kinder auf dem Weg gesammelt hatten, machten wir ein grosses Feuer und grillierten Würste und Marshmallows.
Am Nachmittag liessen wir den Ausflug im Stadtpark in Olten mit einer leckeren, wohl verdienten Glace ausklingen.

Bild1

Bild2

Bild3

Die Entspannung der epidemiologischen Lage erlaubt auch in den Schulen moderate Lockerungen. Gemäss Weisungen des Volksschulamts, Kanton Solothurn hier die Wichtigsten Punkte in Kürze:

Zu den Basismassnahmen zum Schutz der Kinder gehören unverändert:

  • - Hygiene, Abstand und Masken;
  • - Regelmässiges Lüften;
  • - Durchmischung von Klassen vermeiden;
  • - Konsequente Umsetzung von TTIQ (Testen, Tracen, Isolierung, Quarantäne);
  • - Ausbruchsuntersuchungen bei Auftreten von positiv Getesteten;
  • - freiwillige repetitive Tests an Schulen.

Wichtigeste Lockerungen:

  • - Aufhebung der Maskentragpflicht auf den Aussenanlagen des Schulareals / in Aussenräumen für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse. Im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals besteht weiterhin Maskenpflicht.
  • - Schulanlässe im Innenbereich bis max. 50 Personen, im Aussenbereich bis max. 100 Personen
  • - Elternabende und Schulaufführungen mit Schutzkonzept im Innenbereich bis max. 100 Personen sitzend und im Aussenbereich bis max. 300 Personen sind möglich.

pdfWeisung Schutzkonzept ab 31.Mai 2021

"Mit der Änderung 7 der COVID-19 Richtlinien 2 für den Präsenzunterricht ab 1. Mai 2021 können wir innerhalb der Schutzstufe Cocon+ vorsichtig öffnen, auch wenn die epidemiologische Lage weiterhin fragil bleibt"

COVID-19: ab 1. Mai 2021

Um weiterhin einen möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb zu gewährleisten, erweist es sich als notwendig und erforderlich, die Anordnungen bis 30. April 2021 zu verlängern. Sollte eine Entspannung eintreffen, werden gegebenenfalls frühere Lockerungen an den Schulen ins Auge gefasst (wie Aufhebung Maskenpflicht an Primarstufe, Schulreisen).

pdfWeisung Schutzkonzept ab 22. März 2021

Neuerungen in Kürze

- Verlängerung der bisherigen Massnahmen bis 28. Februar 2021
- Zusätzliche Massnahmen gültig ab 25. Januar 2021:

  • - Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen
  • - Keine Skilager bis zu den lokalen Frühlingsferien der PSW

Anordnung des Volksschulamts Covid-19 Richtlinien vom 21.1.21
‘Aufgrund der Fallentwicklung der britischen Mutationsvariante in Nachbarkantonen – und auch vereinzelt im Kanton Solothurn – ist es angezeigt, proaktiv die Schutzmassnahmen auszudehnen, um das Ziel der Schulen als sicherer Unterrichtsort nicht zu gefährden. Neueste Studien wie «Ciao Corona» zeigen die zunehmende Bedeutung von Kindern bereits ab zehn Jahren bei der Übertragung des SARS-CoV-2-Virus. Dies rechtfertigt, die Maskenpflicht auf Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarschulklasse befristet auszudehnen. Mit dieser Massnahme soll ein Beitrag geleistet werden, den Präsenzunterricht möglichst lange aufrecht zu erhalten sowie den Schutz der Lehrerinnen und Lehrer zu erhöhen’.

  • - Die Schulanlage steht ausschliesslich dem Schulbetrieb zur Verfügung.
  • - Zusätzlich zur Maskenpflicht für Erwachsene Personen gilt neu die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse auf dem Schulareal (an den Primarschulen also für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen).
    Der Mund-Nasenschutz kann abgelegt werden:
    • - im Unterricht, wenn in einer festen Situation die Distanzregeln eingehalten werden können oder Trennwände installiert sind;
    • - für eine einzelne vortragende Schülerin bzw. einen einzelnen Schüler im Musik-oder Instrumentalunterricht, wenn die übrigen Schüler und Schülerinnen die Maske tragen;
    • - bei der Pausenverpflegung und bei der Mittagsverpflegung in der Mensa/Aufenthaltsraum, während der sitzenden Konsumation von Speisen oder Getränken;
    • - an Mittagstischen, analog den Regelungen in den Betriebskantinen. An Mensatischen dürfen mehr als vier Schülerinnen und Schüler sitzen, wenn die Abstände eingehalten werden können.
  • - Lager können aufgrund der geltenden Vorschriften im öffentlichen Raum nicht durchgeführt werden. Es finden deshalb keine Schullager bis zu den lokalen Frühlingsferien der Schule statt.
  • - Alle bisherigen Regeln gelten weiterhin.

Sylvia Zübli
Schulleitung, Schule Winznau

pdfNeue Anordnungen Covid-19 Richtlinien per 25.01.2021

Liebe Eltern

Die Ferien werden vorsorglich bis und mit Mittwoch, 6.1.2021 verlängert, Schulstart ist am Donnerstag, 7.1.2021 geplant.
Bitte melden Sie sich bei der Klassenlehrperson oder via Hotline 062 511 27 57, falls Sie eine Notbetreuung für Montag bis Mittwoch brauchen.

Medienmitteilung Staatskanzlei Kanton Solothurn. Veröffentlicht am 21. Dezember 2020
"Die Entwicklung der epidemiologischen Situation ist aktuell schwer abzuschätzen. Der Bundesrat wird bis 30. Dezember die Lage neu beurteilen und gegebenenfalls neue Entscheide treffen. Damit die Schulen jetzt Planungssicherheit bekommen, werden die Ferien für die Schülerinnen und Schüler bis und mit 6. Januar 2021 verlängert. So wird eine Inkubationszeit ab Silvester berücksichtigt und weitgehend aufgefangen.

Entwicklung während den Festtagen
Die aktuelle Fallentwicklung übersteigt die Belastung unserer Gesundheitseinrichtungen. Während den Festtagen kann mit einer Zunahme von Ansteckungen im Familien- bzw. Freundeskreis und einem Anstieg von Isolations- und Quarantäne-Betroffenen gerechnet werden. Damit die Schule weiterhin ihren sehr hohen Schutzstandard aufrechterhalten kann und auch nicht zu einem potentiellen Transmissionsort wird, beginnt deshalb der Schulunterricht im neuen Kalenderjahr in gewisser Weise in `Quarantäne-Modus`.

Unterricht beginnt am 7. Januar
Die Weihnachtsferien für die Schülerinnen und Schüler der kommunalen Volksschulen und der Sonderschulen werden um drei Tage d.h. bis und mit 6. Januar 2021 verlängert. Für Kinder der Primarstufe ist eine Notbetreuung sicherzustellen. Für Schülerinnen und Schüler der Sek P an den Kantonsschulen gelten die Regelungen der Kantonsschulen."

Anordnung des Volksschulamts. Veröffentlicht am 21. Dezember 2020 
"Gestützt auf § 80 des Volksschulgesetztes verlängert das Volksschulamt die Weihnachtsferien für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule um drei Tage"

Frohe Festtage und erholsame Ferien
Sylvia Zübli
Schulleiterin

Das Schutzprinzip «Cocon» definiert die Schulanlage als nicht öffentlich
zugänglicher Raum. Die Schulanlagen stehen ausschliesslich dem Schulbetrieb
der Volksschule zur Verfügung, eine Fremdnutzung der Anlagen sowie der
Zugang Dritter ist ausgeschlossen.

pdfErhöhung der Schutzstufe ab 11. Dezember 2020

Liebe Eltern

Aufgrund der steigenden COVID-19 Fallzahlen müssen wir die Eisbahnbesuche vom 17.11.20 und 10.12.20 absagen.
Anstelle des Eisbahnbesuchs findet der Unterricht nach Stundenplan statt.
Wir bedauern diesen Entscheid und bitten sie um Verständnis.

Mit herbstlichen Grüssen
Lehrerteam Schule Winznau

pdfAbsage Eisbahnbesuch

Liebe Eltern

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der traditionelle «Räbeliechtliumzug» dieses Jahr auf Grund der steigenden Coronazahlen nicht stattfinden kann!

Wir haben jedoch beschlossen, dass wir mit den Kindern statt eines Räbeliechtlis, eine Laterne basteln werden. Diese können die Kinder am 11. November, am Tag des Heiligen Sankt Martin nach Hause nehmen. Machen Sie doch an diesem oder einem anderen Abend einen Spaziergang und lassen die Laterne durch die Strassen leuchten.

Herzliche Grüsse
Kindergarten-, 1. und 2. Klassenlehrpersonen

pdfAbsage Raebeliechtliumzug 2020

Neuerungen in Kürze

  • - Maskenpflicht für alle Erwachsenen auch schulintern für die Lehrpersonen
  • - Einschränkungen bei internen Schulanlässen und Schullagern
  • - Merkblatt Vorgehen bei Erkrankungs- und Erkältungssymptomen bei Kindern
  • - Schulareal während dem Unterricht weiterhin für Eltern und externe Personen gesperrt
  • - Zugang nur auf Einladung möglich

Wir wünschen allen an der Schule Beteiligten gute Gesundheit und danken für die Unterstützung zur Eindämmung von Neuansteckungen.

Winznau, 23. Oktober

Schulleitung
Sylvia Zübli

pdfElterninfo 22.10.2020

pdfNeuerungen 26.10.2020

pdfPrimarstufe Vorgehen bei Krankheits und Erkältungssymptomen

Schule

Primarschule Winznau
Lostorferstrasse 13
4652 Winznau

Bürozeiten Verwaltung
Termin auf Anfrage per Mail. Während den Schulferien ist das Büro geschlossen.

Mail
schulleitung@schulewinznau.ch
verwaltung@schulewinznau.ch
musikschule@schulewinznau.ch

Telefonnummer
062 511 59 30
(Mi 9.00-11.00h, 14.00-16.00h)

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