Die Primarschule Winznau hat ein grosses Angebot an Instrumentallehrern.
Allgemeine Regelungen
Anmeldung |
Alle Schülerinnen und Schüler sind neu anzumelden. Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Es erfolgen keine Elternbeitragsrückerstattungen. |
Anmeldeformulare |
Formulare können auf der Gemeindekanzlei sowie bei den Klassen- und Instrumentallehrpersonen bezogen und eingereicht werden. |
Anmeldeschluss |
31. März |
Unterrichtsberechtigt |
An der Musikschule Winznau sind alle schulpflichtigen Kinder (1. bis 9. Klasse) und Jugendliche (Berufs- und Kantonsschule) bis zum 20. Altersjahr, die aus der Musikschule hervorgehen, zugelassen. |
Elternbeiträge |
Diese werden semesterweise Ende November und Ende Mai durch die Gemeindeverwaltung erhoben. |
Kursgeldreduktion |
In begründeten Fällen kann eine teilweise Reduktion des Schulgeldes auf schriftliches Gesuch hin gewährt werden. |
Mietinstrumente |
Instrumente können in Musikhäusern gemietet oder geleast werden. Blechblasinstrumente stellt auch die Musikgesellschaft zur Verfügung. Bitte melden Sie sich bei Herrn Andreas Dueringer, Gösgerstrasse 6, 4652 Winznau. |
Noten |
Anfallende Kosten für Instrumentalnoten müssen die Eltern übernehmen. Für das Ensemble werden sie leihweise abgegeben. |
Ensemble / Band |
Wir bieten SchülerInnen die Möglichkeit, in Ergänzung zum Instrumentalunterricht regelmässig in einer kleinen Gruppe unter der Leitung einer Lehrperson zusammen Musik zu machen. Bitte melden Sie interessierte SchülerInnen an, die Lehrperson wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen. |
Eintritte |
Erfolgen mit Beginn des neuen Schuljahres. |
Austritte |
Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr! |
Absenzen |
Ist der Besuch des Unterrichts nicht möglich, ist der Musiklehrer oder die Musiklehrerin rechtzeitig zu benachrichtigen, auch bei schulischen Auslösern wie Exkursionen oder Schulreisen. |
Unterrichtszeit |
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, dafür zu sorgen, dass die Schülerin oder der Schüler die belegten Fächer pünktlich besucht. |
Grundlagen |
Diesem Merkblatt liegt das „Musikschulreglement 2019 der Einwohnergemeinde Winznau“ zugrunde. |