Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Bei Krankheit des Kindes informieren die Eltern die Lehrperson telefonisch bis 10 min vor Schulbeginn oder durch ein anderes Kind.
Bitte hetzen Sie Ihr Kind nicht in die Schule, denn ohne die gewohnte Aufmerksamkeit auf dem Schulweg kann leicht ein Unglück passieren. Geben Sie dem Kind eine kurze Notiz mit. Es kann sich damit ohne Angst auf den Weg machen.
Vorhersehbarer Schulausfall wegen Weiterbildung, Tagung etc. wird den Eltern frühzeitig mitgeteilt.
Bei unvorhergesehenem Schulausfall werden die Eltern telefonisch (Kettentelefon) am Abend vorher informiert. Die Kinder bleiben zu Hause, bis die Lehrkraft selbst oder eine Stellvertretung den Unterricht wieder übernimmt.
Wenn die Lehrperson am Morgen verhindert ist, werden die Kinder mindestens bis zum Ende des Schulhalbtages und nach Bedarf für einzelne Schüler bis zum Ende des Schultages durch eine andere Lehrkraft betreut.
Gesuche für Dispensationen bis zu 4 aufeinander folgende Halbtage, kann die Lehrperson bewilligen. Schriftlich und rechtzeitig der Lehrperson mitteilen. Gesuche für Dispensationen bis zu 2 Wochen, müssen 6 Wochen im Voraus schriftlich an die Schulleitung gestellt werden. Gesuche für Dispensationen von mehr als 2 Wochen müssen 6 Wochen im Voraus schriftlich an die Schulleitung zur Stellungsnahme eingereicht werden. Diese leitet es an das Departement für Bildung und Kultur weiter.